Die Therapiekosten werden, sowohl bei privat versicherten Patienten als auch von den Beihilfestellen sowie den privaten Zusatzversicherungen, in der Regel von den Kostenträgern ganz oder teilweise erstattet.
Die private Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBÜH).
Die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Sollten Sie nicht privat krankenversichert sein, können Sie die Therapien, sofern Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
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